GMG Beratung UG (haftungsbeschränkt)
GMG Beratung UG (haftungsbeschränkt)
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten, sofern keine abweichenden Vereinbarungen (z. B. individueller Vermittlungsvertrag) getroffen wurden, für alle - auch zukünftigen - Geschäftsbeziehungen im Bereich der Personalvermittlung zwischen der GMG Beratung UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „GMG“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“; gemeinsam „Parteien“).
Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung von Arbeitnehmern zur Besetzung einer vom Kunden gemeldeten offenen Stelle.
GMG erhält vom Kunden alle zur Durchführung der Personalvermittlung erforderlichen Informationen und verpflichtet sich, diese vertraulich und ausschließlich im Rahmen des Vermittlungsauftrags zu verwenden.
Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Vermittlung übermittelten Bewerberdaten ausschließlich zum Zweck der Stellenbesetzung zu verwenden.
Nach Abschluss des Vermittlungsprozesses sind sämtliche Unterlagen zurückzugeben bzw. personenbezogene Daten zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Beide Parteien verpflichten sich zur Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen - auch über die Vertragslaufzeit hinaus.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetz.
Der Kunde verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu treffen.
Kommt zwischen dem Kunden (oder einem verbundenen Unternehmen) und einem von GMG vorgestellten Bewerber ein Arbeits- oder Dienstverhältnis zustande, gilt dies als durch GMG vermittelt.
In diesem Fall entsteht ein Honoraranspruch in Höhe von 30 % des Bruttojahresgehalts des vermittelten Bewerbers zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Das Bruttojahresgehalt umfasst sämtliche Vergütungsbestandteile, insbesondere:
Grundgehalt
Boni / Tantiemen
Sonderzahlungen (z. B. 13./14. Gehalt)
geldwerte Vorteile
Das Honorar wird mit Vertragsunterzeichnung zwischen Kunde und Bewerber oder spätestens mit Arbeitsaufnahme fällig.
Der Kunde ist verpflichtet, GMG unverzüglich über den Vertragsabschluss zu informieren und auf Anfrage Auskunft über Vergütung und Vertragsbeginn zu erteilen.
Abweichende Honorare gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung.
Kosten für Stellenanzeigen werden nur nach gesonderter Vereinbarung berechnet.
Vorstellungskosten von Bewerbern trägt der Kunde, sofern diese nicht ohne Auftrag durch GMG veranlasst wurden.
GMG übernimmt keine Haftung für:
fachliche Qualifikation
persönliche Eignung
Verhalten des vermittelten Bewerbers
Die finale Auswahlentscheidung liegt ausschließlich beim Kunden.
Die Vermittlung erfolgt grundsätzlich ohne Gewährleistung.
Scheidet der vermittelte Mitarbeiter innerhalb der Probezeit aus, bietet GMG nach eigenem Ermessen eine Ersatzvermittlung an.
Für die Ersatzvermittlung werden 50 % des ursprünglichen Honorars berechnet.
Dies gilt nicht bei betriebsbedingter Kündigung durch den Kunden.
Wird statt eines Arbeitsverhältnisses ein anderes Vertragsverhältnis begründet (z. B. freie Mitarbeit, Handelsvertretung), gelten diese AGB entsprechend.
Das Honorar beträgt ebenfalls 30 % des Jahresbruttoeinkommens.
Ist die Vergütung nicht bestimmbar (z. B. rein provisionsbasiert), gilt eine Pauschale von 10.000 € netto.
GMG bestätigt, dass eine Einwilligung der Bewerber zur Datenweitergabe vorliegt.
Der Kunde versichert, dass die beauftragende Person vertretungsberechtigt ist.
Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist - soweit zulässig - der Sitz der GMG Beratung UG (haftungsbeschränkt).