Allgemeine Geschäftsbedingungen (Personalvermittlung)

GMG Beratung UG (haftungsbeschränkt)

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten, sofern keine abweichenden Vereinbarungen (z. B. individueller Vermittlungsvertrag) getroffen wurden, für alle - auch zukünftigen - Geschäftsbeziehungen im Bereich der Personalvermittlung zwischen der GMG Beratung UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „GMG“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“; gemeinsam „Parteien“).

Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung von Arbeitnehmern zur Besetzung einer vom Kunden gemeldeten offenen Stelle.

2. Verschwiegenheit und Datenschutz

GMG erhält vom Kunden alle zur Durchführung der Personalvermittlung erforderlichen Informationen und verpflichtet sich, diese vertraulich und ausschließlich im Rahmen des Vermittlungsauftrags zu verwenden.

Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Vermittlung übermittelten Bewerberdaten ausschließlich zum Zweck der Stellenbesetzung zu verwenden.

Nach Abschluss des Vermittlungsprozesses sind sämtliche Unterlagen zurückzugeben bzw. personenbezogene Daten zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Beide Parteien verpflichten sich zur Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen - auch über die Vertragslaufzeit hinaus.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetz.

Der Kunde verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu treffen.

3. Honorar

Kommt zwischen dem Kunden (oder einem verbundenen Unternehmen) und einem von GMG vorgestellten Bewerber ein Arbeits- oder Dienstverhältnis zustande, gilt dies als durch GMG vermittelt.

In diesem Fall entsteht ein Honoraranspruch in Höhe von 30 % des Bruttojahresgehalts des vermittelten Bewerbers zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Das Bruttojahresgehalt umfasst sämtliche Vergütungsbestandteile, insbesondere:

Grundgehalt

Boni / Tantiemen

Sonderzahlungen (z. B. 13./14. Gehalt)

geldwerte Vorteile

Das Honorar wird mit Vertragsunterzeichnung zwischen Kunde und Bewerber oder spätestens mit Arbeitsaufnahme fällig.

Der Kunde ist verpflichtet, GMG unverzüglich über den Vertragsabschluss zu informieren und auf Anfrage Auskunft über Vergütung und Vertragsbeginn zu erteilen.

Abweichende Honorare gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung.

4. Inserate und Vorstellungskosten

Kosten für Stellenanzeigen werden nur nach gesonderter Vereinbarung berechnet.

Vorstellungskosten von Bewerbern trägt der Kunde, sofern diese nicht ohne Auftrag durch GMG veranlasst wurden.

5. Haftung

GMG übernimmt keine Haftung für:

fachliche Qualifikation

persönliche Eignung

Verhalten des vermittelten Bewerbers

Die finale Auswahlentscheidung liegt ausschließlich beim Kunden.

6. Gewährleistung / Ersatzvermittlung

Die Vermittlung erfolgt grundsätzlich ohne Gewährleistung.

Scheidet der vermittelte Mitarbeiter innerhalb der Probezeit aus, bietet GMG nach eigenem Ermessen eine Ersatzvermittlung an.

Für die Ersatzvermittlung werden 50 % des ursprünglichen Honorars berechnet.

Dies gilt nicht bei betriebsbedingter Kündigung durch den Kunden.

7. Sonstige Vertragsverhältnisse

Wird statt eines Arbeitsverhältnisses ein anderes Vertragsverhältnis begründet (z. B. freie Mitarbeit, Handelsvertretung), gelten diese AGB entsprechend.

Das Honorar beträgt ebenfalls 30 % des Jahresbruttoeinkommens.

Ist die Vergütung nicht bestimmbar (z. B. rein provisionsbasiert), gilt eine Pauschale von 10.000 € netto.

8. Schlussbestimmungen

GMG bestätigt, dass eine Einwilligung der Bewerber zur Datenweitergabe vorliegt.

Der Kunde versichert, dass die beauftragende Person vertretungsberechtigt ist.

Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

9. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist - soweit zulässig - der Sitz der GMG Beratung UG (haftungsbeschränkt).